Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsbereich von WILLIWAY. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

2. Auftragserteilung
Aufträge können mündlich oder schriftlich erteilt werden. Sobald ein Termin vereinbart wurde, gilt der Auftrag als erteilt.

3. Wartezeiten bei Begleitungen zum Arzt, Zahnarzt, Coiffeur usw.
Um eine termingerechte Rückfahrt zu gewährleisten, steht WILLIWAY zum vereinbarten Zeitpunkt bereit. Für Termine, welche länger dauern, wird die Wartezeit verrechnet.
3.1 Bei Begleitungen ab 20 Kilometer und einer Termindauer bis zu 1 Stunde wartet WILLIWAY vor Ort. Diese Wartezeit wird ebenfalls verrechnet.
3.2 Bei Begleitungen zwischen 16:00 und 18:00 Uhr wartet WILLIWAY vor Ort.

4. Preise
Die für die Dienstleistungen genannten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer.
4.1 Bedarfsabklärungen und administrative Tätigkeiten werden ebenfalls mit dem Stundenansatz verrechnet.
4.2 Für Hin- und Rückfahrten sowie für Kundenfahrten werden CHF 1.00/km verrechnet.

5. Zahlungsmöglichkeiten
Die Dienstleistungen können per Rechnung oder bar bezahlt werden.

6. Zahlungsbedingungen
Die Kundin/der Kunde verpflichtet sich, den in Rechnung gestellten Betrag innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. WILLIWAY behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen einzustellen, wenn die Rechnung nach der 1. Mahnung nicht beglichen wird.
6.1 Für Zahlungsausstände bei externen Unternehmen (für Umzug, Räumung, Reinigung usw.) haftet WILLIWAY nicht.
6.2 Für Schaltereinzahlungen bei der Post werden der Kundin/dem Kunden die Taxen wie folgt verrechnet:
- bis CHF 50.00 CHF 1.20
- bis CHF 100.00 CHF 1.60
- bis CHF 1‘000.00 CHF 2.35

7. Förderinnen/Förderer
Mit dem Jahresbeitrag können Förderinnen und Förderer alle Dienstleistungen von WILLIWAY mit 25% Rabatt auf den Stundenansatz während 12 Monaten ab Vertragsabschluss in Anspruch nehmen.
7.1 Zahlung: Die Zahlung des Jahresbeitrages erfolgt im voraus.
7.2 Ratenzahlung: Förderinnen und Förderer haben die Möglichkeit der Ratenzahlung. Förderinnen/Förderer verpflichten sich, den Jahresbeitrag in 12 Raten zu bezahlen.
7.3 Kündigung: Diese kann mit einer Frist von 1 Monat vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich vorgenommen werden. Ansonsten wird der Vertrag automatisch um 1 Jahr verlängert.
7.4 Nutzungsbedingungen: Es ist nicht möglich den Rabatt für Förderinnen und Förderer auf Drittpersonen zu übertragen.
7.5 Eine Förderbeitragsbestätigung für Steuerzwecke wird nicht ausgestellt, da während der Beitragsdauer vom reduzierten Stundenansatz profitiert wird.

8. Pflichten von WILLIWAY
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen verpflichtet sich WILLIWAY alle vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.

9. Pflichten der Kundin/des Kunden
Die Kundin/der Kunde verpflichtet sich allfällige Mängelrügen betreffend Partnerfirmen umgehend WILLIWAY zu melden.

10. Rücktritt
Beide Parteien haben das Recht bis 3 Tage vor Auftragserfüllung vom Vertrag zurückzutreten. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen werden der Auftraggeberin/dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
10.1 Kurzfristigere Rücktritte werden der Auftraggeberin/dem Auftraggeber mit 50 % des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt. Konnte der Arbeitseinsatz zeitlich nicht definiert werden, wird mindestens 1 Stunde verrechnet.
10.2 Rücktritte innert 24 Stunden werden der Auftraggeberin/dem Auftraggeber mit 100 % des Auftragsvolumens verrechnet. Bei unerwartetem Spitalaufenthalt oder Erkrankung bis 24 Stunden vor Erbringung der Dienstleistung verrechnet WILLIWAY 50 % des geplanten Einsatzes.
10.3 WILLIWAY steht es frei, ohne Angaben von Gründen, einen Auftrag abzulehnen.

11. Datenschutz
WILLIWAY wird die personenbezogenen Daten der Kundinnen/der Kunden nur an Dritte weitergeben, wenn dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist und die Kundin/der Kunde zuvor eingewilligt hat.

12. Haftung
Für Schäden, welche durch WILLIWAY verursacht werden, haftet WILLIWAY. Für Schäden, welche durch externe Unternehmen verursacht werden, haftet WILLIWAY nicht. WILLIWAY ist aber dafür besorgt, dass diese von den beigezogenen Unternehmen übernommen werden.

13. Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen, ist das Gericht am Sitz der Firma.


Emmenbrücke, 16. Februar 2023